Wohneigentum in der Zürcher Steuererklärung ab 2009

Artikel-Nr.: 20037
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HEV Zürich

Auflage 2010

 

Diese Wegleitung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen im Kanton Zürich. In ihr sind die Steuervorschriften zusammengestellt, welche Wohneigentum im Kanton Zürich betreffen und zwar sowohl selbstgenutztes als auch vermietetes. Korrekte Berechnung von Immobiliensteuerwert und Eigenmietwert. Was ist steuerlich abziehbar? Unternutzungsabzug u. v. m.

Landwirtschaftliche Liegenschaften, unüberbaute Grundstücke sowie Büro-, Geschäfts- und Industrieobjekte werden dagegen nicht behandelt. Die Ausführungen gelten für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zürich sowie die direkte Bundessteuer. Sie sind anwendbar auf die Steuererklärungen ab 2009.