Hinweis zur Verwendung der amtlichen Formulare für Anfangsmietzins und Mietzinsänderungen
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2025 zwingend die neuen amtlichen Formulare für den Anfangsmietzins sowie für Mietzinsänderungen zu verwenden sind. Die bisherigen Formulare bleiben bis und mit 30. September 2025 gültig. Ab dem 1. Oktober 2025 sind ausschliesslich die neuen Versionen zulässig.
Gesetzliche Pflicht im Kanton Zürich
Beim Abschluss eines Mietvertrags über Wohnräume ist die Verwendung des amtlichen Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses gesetzlich vorgeschrieben. Ohne korrekt ausgefülltes Formular kann der vereinbarte Mietzins angefochten werden.
Set-Inhalt: je 2 Exemplare (Ausgabe 2025)
Diesen Artikel erhalten Sie auch in elektronischer Form als PDF-Download.
● Artikel-Nr. 20100e Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses
