Hinweis zur Verwendung der amtlichen Formulare
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2025 zwingend die
neuen amtlichen Formulare für Anfangsmietzins sowie Mietzinsänderungen
zu verwenden sind. Die bisherigen Formulare behalten ihre Gültigkeit
noch bis zum 30. September 2025 . Ab dem 1. Oktober 2025 sind
ausschliesslich die neuen Versionen zulässig.
Set-Inhalt: je 2 Exemplare (Ausgabe 2025)
Diesen Artikel erhalten Sie auch in elektronischer Form als PDF-Download,
● Artikel-Nr. 20040e – Mietzinsänderungsformular
